Aus einem Rundschreiben der Kreisleitung Detmold
an alle Ortsgruppen und Stützpunkte, 9.8.1935
Betrifft: Judenfrage
(...)
Nachstehend gebe ich Ihnen die Richtlinien für den neueröffneten Kampf gegen die Juden bekannt:
1.
Es darf kein Verkehr mit Juden gepflegt werden,
2.
Es dürfen keine jüdischen Ärzte in Anspruch genommen werden,
3.
Es sollen nach Möglichkeit an allen Dorf- bzw. Stadteingängen Schilder
angebracht werden mit der Aufschrift: ,,Juden sind nicht erwünscht“.
4.
Es ist selbstverständlich, dass die Badeanstalten aus Reinlichkeitsgründen
für Juden verboten werden.
5.
Die Staats- und Gemeindebehörden dürfen keine Aufträge an Lieferanten
vergeben, die oder dessen Frauen heute noch bei Juden kaufen, bzw. mit ihnen
Handel treiben.
6.
Die Bürgermeister haben das Recht, den Juden das Ankeufen von Grundstücken
zu verbieten.
7.
Es ist erlaubt, die Namen bzw. Fotografien der Folksgenossen zu veröffentlichen,
die heute noch bei Juden kaufen.
8.
Die Schrift an den Stürmerkästen, dass die Juden unser Unglück sind, dürfen
wieder angebracht werden.
9.
Juden, die im Besitz von Wandergewerben sind, kann der
Wandergewerbeschein entzogen werden, mit der Begründung, dass sie politisch
unzuverlässig sind.
10.
Die Ortsgruppen- und Stützpunktleiter stellen fest, ob Juden, die im
Besitze eines Wandergewerbescheines sind, sich deutscher Weiterkäufer bedienen.
11.
Die Ortsgruppen- und Stützpunktleiter werden gebeten, der Staatszeitung
Aufnahmen einzusenden von Volksgenossen, die heute noch mit Juden handeln, bzw.
bei Juden kaufen. Diese Aufnahmen sind zur Veröffentlichuung in der Presse
bestimmt.(...)
Quelle: StA Detmold L 113 Nr. 263